In meiner Beratungspraxis werde ich immer wieder mit der Frage konfrontiert, ob Inkassokosten zu bezahlen sind. Grundsätzlich sind Rechnungen fristgerecht zu bezahlen. Eine Mahnung ist nicht notwendig, doch ist es üblich, seine Kunden zu mahnen. Reagiert der Kunde nicht auf die Mahnung(en), schreiten immer öfter Inkassounternehmen ein, die dafür hohe Mahnkosten verlangen.
Diese sind aber nicht immer rechtens. Ein Schuldner muss seinem Gläubiger nämlich nur den Schaden ersetzen, der diesem wegen der Nichtbezahlung entstanden ist. Viele Inkassounternehmen arbeiten auf Erfolgsbasis und bekommen vom Auftraggeber keine Vergütung, weshalb dem Gläubiger gar kein Schaden entsteht, der zu ersetzen wäre. Inkassounternehmen verrechnen oftmals auch nicht nachvollziehbare Gebühren.
Mahnkosten müssen aber nur bezahlt werden, wenn die Leistung nützlich und notwendig war.
Das sind maximal ein bis zwei Mahnschreiben, wobei die Kosten dafür in angemessener Relation zur Forderung stehen müssen. Zahlt man auf die Mahnung des Inkassounternehmens,
werden einlangende (Teil)-Zahlungen zuerst auf Kosten anstatt auf die offene Forderung gewidmet, wodurch weitere kostenpflichtige Mahnschreiben folgen.
Daher sollte man Zahlungen an Inkassobüros im Verwendungszweck auf die offene Forderung widmen und die Inkassokosten der Höhe nach bestreiten, wenn diese
überhöht erscheinen. Aber Vorsicht: schließt man mit einem Inkassoinstitut eine Ratenvereinbarung ab, anerkennt man damit auch die Kosten als gerechtfertigt.
Ihr Mag. Alexander Rimser.