Der Besuch der GIS

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Rechtsanwalt Mag. Alexander Rimser. Bild: Privat.
Rechtsanwalt Mag. Alexander Rimser. Bild: Privat.
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Jeder, der ein empfangsbereites Radio- oder Fernsehgerät besitzt, muss Rundfunkgebühren bezahlen und zwar unabhängig davon, ob er es auch wirklich nutzt oder nicht. Die GIS ist mit der Einbringung der Gebühren beauftragt.

Um die Einhaltung dieser Bestimmung zu kontrollieren schickt die GIS also Mitarbeiter aus, die dann unangekündigt vor der Türe stehen können, wenn kein Gerät angemeldet ist. GIS Mitarbeiter haben aber nicht das Recht, eine Wohnung zu betreten, um ein Empfangsgerät zu suchen. Die GIS hat die eher theoretische Möglichkeit, bei begründetem Verdacht die Bezirksverwaltungsbehörde (in Wien: Magistrat) um Überprüfung der Gebührenpflicht zu ersuchen.

Ein begründeter Verdacht könnte vorliegen, wenn der Mitarbeiter der GIS an der Türe lauscht und eine Fernsehsendung hört. Nun sind aber Computer (ohne Radio oder TV-Karte), Smartphones und Tablets, die über einen Internetanschluss verfügen, keine gebührenpflichtigen Rundfunkempfangsgeräte. Für diese muss also keine Rundfunkgebühr entrichtet werden, auch wenn man über das Internet Radio oder Fernsehen empfängt.

So kann sich der GIS-Mitarbeiter oft täuschen, wenn er von einer Gebührenpflicht ausgeht, obwohl man nur über das Internet Radio hört oder Fernsehen schaut. Da GIS-Mitarbeiter Ihre Wohnung nicht betreten dürfen, können sie nicht feststellen, ob eine Gebührenpflicht tatsächlich besteht oder nicht. Deshalb muss man der GIS oder ihren Mitarbeitern Auskunft darüber geben, ob man Rundfunkgeräte betreibt oder nicht. Nur wenn man diese Auskunft nicht oder unrichtig abgibt könnte eine Verwaltungsstrafe drohen.

Mag. Alexander Rimser, Rechtsanwalt. Hermann-Bahr-Straße 8, 1210 Wien. T: 01/ 522 19 73.