Was ist ein Energieausweis?

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RE/MAX Immobilienexperte Gerald Kneissl. Bild: RE/MAX.
RE/MAX Immobilienexperte Gerald Kneissl. Bild: RE/MAX.
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Der Energieausweis (oder auch „Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz“) ist mit dem „Typenschein“ für Ihr Auto
vergleichbar. Viele interessante (Energie-)Kennwerte Ihrer Immobilie sind darin enthalten, wie zum Beispiel der zu erwartende Heizenergieverbrauch. Die gesetzlichen Grundlagen dafür finden sich im sog. Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG).

Wofür wird ein Energieausweis benötigt?

Bei allen neuen Gebäuden benötigt man einen Energieausweis (EA) bereits für das behördliche Bauverfahren. Auch bei einer umfassenden Sanierung, bei Zu- und auch bei Umbauten ist ein Energieausweis nötig. Ein EA ist zudem auch bei einem Verkauf, einer Verpachtung oder einer Vermietung von Häusern, Wohnungen, Büros usw. vorzulegen. Die Gültigkeitsdauer des EA beträgt maximal zehn Jahre.

Beim Verkauf eines Gebäudes hat der Verkäufer dem Käufer, bei der In-Bestand-Gabe eines Gebäudes der Bestandgeber dem Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Käufers oder Bestandnehmers einen zu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alten EA vorzulegen! Der EA oder eine vollständige Kopie desselben muss binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss dem Käufer/Mieter ausgehändigt werden.

Nähere Informationen dazu, sowie professionelle Beratung durch einen RE/MAX-Immobilienexperten erhalten Sie in unserem Büro in der Brünner Straße 13 (Tel: 01-996 20 31, Mail: office@remax-dreams.at) und auf www.remax-dreams.at